Die überarbeitete Energieeffizienzrichtlinie (Energy Efficiency Directive – EED) ist im Dezember 2018 in Kraft getreten. Ziel der Richtlinie ist es, den Energieverbrauch transparenter zu machen und die effiziente Nutzung von Energie zu fördern.

In Deutschland wurde die EED zum 1. Dezember 2021 durch die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) in nationales Recht umgesetzt. Seitdem gelten neue Vorgaben für die verbrauchsgerechte Erfassung und Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten.

Die Regelungen tragen dazu bei:

  • ✔️ mehr Transparenz beim Energieverbrauch zu schaffen
  • ✔️ Bewohner regelmäßig über ihren Verbrauch zu informieren
  • ✔️ Energieeinsparungen und Kostensenkungen zu ermöglichen

Ziel der Energieeffizienzrichtlinie (EED) ist es, den Energieverbrauch in der Europäischen Union bis zum Jahr 2030 um 32,5 % gegenüber dem prognostizierten Verbrauch von 2007 zu senken.

Ein zentraler Ansatz dabei ist die Veränderung des Verbraucherverhaltens. Besonders in den Bereichen Heizung, Kühlung und Warmwasser sollen durch mehr Transparenz spürbare Einsparungen erreicht werden.

Damit Verbraucher ihren Energieverbrauch besser steuern können, sieht die EED vor, regelmäßige unterjährige Verbrauchsinformationen bereitzustellen. Diese ermöglichen es, den eigenen Verbrauch laufend zu überprüfen und frühzeitig auf Abweichungen zu reagieren.

Die Umsetzung dieser Vorgaben bringt wesentliche Veränderungen für Eigentümer, Vermieter und die Immobilienbranche mit sich – insbesondere in Bezug auf Messsysteme, Abrechnung und Informationspflichten.

Für die Immobilienwirtschaft gelten im Rahmen der Energieeffizienzrichtlinie (EED) und der Heizkostenverordnung (HKVO) klare Vorgaben zur Verbrauchserfassung:

Bereits seit dem 25. Oktober 2020 dürfen nur noch fernablesbare Erfassungsgeräte installiert werden. Dazu zählen:

  • Heizkostenverteiler
  • Warmwasserzähler
  • Wärmezähler

Voraussetzung ist, dass der technische Aufwand und die Kosten in einem angemessenen Verhältnis zu den erwarteten Energieeinsparungen stehen.

Wichtige Fristen im Überblick:

  • 📅 Ab 1. Januar 2027
    Nutzer von fernablesbaren Geräten müssen ihre Verbrauchsinformationen mindestens monatlich erhalten.
  • 💻 Die Verbrauchsdaten müssen online bereitgestellt und regelmäßig aktualisiert werden.
  • 🏗️ Bis spätestens 1. Januar 2027
    muss der gesamte Gebäudebestand mit fernablesbaren Erfassungsgeräten ausgestattet sein.
  • 🔁 Nicht fernablesbare Geräte sind bis zu diesem Zeitpunkt auszutauschen.

Durch die automatisierte Funkablesung entfällt künftig das Betreten der Wohnungen zur Ablesung, was für mehr Komfort, Effizienz und Transparenz sorgt.

Eine zuverlässige Funktechnik ist die Grundlage, um die gesetzlichen Anforderungen an unterjährige Verbrauchsinformationen effizient umzusetzen.

Unsere modernen Funklösungen erfüllen bereits heute sämtliche Vorgaben der Heizkostenverordnung (HKVO). Sie bieten Rechtssicherheit für Vermieter und Verwalter und sorgen gleichzeitig für mehr Komfort für die Bewohner.

Die erfassten Verbrauchsdaten werden sicher in einer in Deutschland betriebenen Cloud gespeichert und stehen für unterschiedliche Auswertungen zur Verfügung – einschließlich monatlicher und unterjähriger Verbrauchsinformationen.

Ihre Vorteile:

  • ✔️ Gesetzeskonforme Umsetzung der HKVO & EED
  • ✔️ Sichere Datenverarbeitung in Deutschland
  • ✔️ Transparente Verbrauchsauswertungen
  • ✔️ Weniger Aufwand durch automatisierte Prozesse
  • ✔️ Mehr Komfort für Bewohner durch Fernablesung

Die neuen gesetzlichen Vorgaben zur Verbrauchserfassung bringen zahlreiche Vorteile für Bewohner, Eigentümer und Verwalter mit sich.

  • Sichere Fernablesung ohne Wohnungszutritt
    Ablesetermine vor Ort entfallen. Bewohner müssen nicht anwesend sein, was die Organisation deutlich vereinfacht.
  • Präzise und stichtagsgenaue Verbrauchsmessung
    Auch bei einem Nutzerwechsel wird der Verbrauch exakt erfasst. Kostenpflichtige Zwischenablesungen beim Auszug sind nicht mehr erforderlich.
  • Vollständige Erfassung aller Messstellen
    Alle Zähler werden zuverlässig ausgelesen. Schätzungen entfallen, wodurch die Abrechnung genauer und transparenter wird.

Ziel der Fernablesung ist es, die Verbrauchswerte mindestens einmal pro Monat zu erfassen und den Bewohnern übersichtlich zur Verfügung zu stellen. Spätestens zum 1. Januar 2027 soll dieses System europaweit umgesetzt sein. Eine manuelle Ablesung mit Wohnungszutritt ist dann nicht mehr erforderlich.

Die bisher einmal jährlich erstellte Heizkostenabrechnung wird durch unterjährige Verbrauchsinformationen ergänzt. Bewohner können ihre aktuellen Verbrauchsdaten einfach und bequem, zum Beispiel über eine Smartphone-App oder ein Online-Portal, einsehen.

Diese regelmäßigen Informationen helfen dabei:

  • ✔️ den eigenen Energieverbrauch besser zu verstehen
  • ✔️ frühzeitig auf hohe Verbräuche zu reagieren
  • ✔️ einen bewussteren und verantwortungsvolleren Umgang mit Energie zu entwickeln