Aktuelles zur Energieeffizienzrichtlinie (EED)
Die überarbeitete Energieeffizienzrichtlinie (Energy Efficiency Directive, EED) trat im Dezember 2018 in Kraft und ist darauf ausgelegt, die effiziente Nutzung von Energie zu fördern. In Deutschland wurde diese Richtlinie am 1. Dezember 2021 durch die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) in nationales Recht umgesetzt.
Ziel der EED
Das primäre Ziel der EED besteht darin, den Energieverbrauch in der EU bis zum Jahr 2030 um 32,5 % im Vergleich zum prognostizierten Verbrauch von 2007 zu reduzieren. Eine Veränderung des Verbraucherverhaltens soll zu Einsparungen führen, insbesondere in den Bereichen Wärme-, Kälte- und Warmwasserversorgung. Um das Verbrauchsverhalten zu optimieren, ist es unerlässlich, dass Verbraucher über ihren Energieverbrauch informiert werden. Daher sollen zukünftig regelmäßige, unterjährige Verbrauchsinformationen bereitgestellt werden. Diese Änderungen bringen wesentliche Auswirkungen für die Immobilienbranche mit sich.
Vorgaben für die Immobilienwirtschaft
Ab dem 25. Oktober 2020 dürfen in der Immobilienwirtschaft nur noch fernablesbare Erfassungsgeräte (Heizkostenverteiler sowie Warmwasser- und Wärmezähler) installiert werden, vorausgesetzt der technische Aufwand und die Kosten sind im Verhältnis zu den angestrebten Energieeinsparungen vertretbar.
Ab dem 1. Januar 2027 erhalten Nutzer von fernablesbaren Erfassungsgeräten ihre Verbrauchsinformationen mindestens monatlich. Diese Informationen sollen online zur Verfügung stehen und regelmäßig aktualisiert werden. Zudem muss bis spätestens zum 1. Januar 2027 der gesamte Gebäudebestand mit fernablesbaren Erfassungsgeräten nachgerüstet werden. Bestehende, nicht fernablesbare Erfassungsgeräte sind bis zu diesem Termin auszutauschen. Die Ablesung wird automatisiert, sodass ein Betreten der Wohnungen nicht mehr erforderlich ist.
Lösungen für die Immobilienwirtschaft
Eine zuverlässige Funktechnik ist unerlässlich, um den Anforderungen einer unterjährigen Verbrauchsinformation gerecht zu werden. Die Funklösungen von LS-Abrechnungsservice erfüllen bereits sämtliche Anforderungen der Heizkostenverordnung, bieten rechtliche Sicherheit für Vermieter und gewährleisten gleichzeitig einen höheren Komfort für die Bewohner. Die Verbrauchsdaten werden an eine sichere, in Deutschland betriebene Cloud übertragen und stehen für verschiedene Auswertungen, einschließlich unterjähriger Verbrauchsinformationen, zur Verfügung.
Vorteile der neuen Regelung
Sichere Fernablesung ohne Betreten der Wohnung: Bewohner müssen nicht mehr anwesend sein, um Ablesetermine zu vereinbaren, was die Organisation erheblich erleichtert.
Präzise Verbrauchsmessung: Eine stichtagsgenaue Erfassung wird auch bei einem Nutzerwechsel gewährleistet, wodurch kostenpflichtige Zwischenablesungen beim Auszug eines Bewohners entfallen.
Vollständige Erfassung aller Messstellen: Schätzungen entfallen, was die Qualität der Abrechnung verbessert.
Unterjährige Verbrauchsinformationen für die Bewohner
Das Ziel der Fernablesung besteht darin, die Verbrauchswerte künftig mindestens einmal pro Monat zu erfassen und den Bewohnern zur Verfügung zu stellen. Bis spätestens zum 1. Januar 2027 soll dieses System in ganz Europa implementiert werden, wodurch eine manuelle Ablesung mit Zugang zur Wohnung nicht mehr notwendig ist. Die bislang jährlich durchgeführte Heizkostenabrechnung wird durch unterjährige Verbrauchsinformationen ergänzt, auf die Bewohner unkompliziert, beispielsweise über eine Smartphone-App, zugreifen können. Dies wird das Bewusstsein der Verbraucher für einen verantwortungsvollen Umgang mit Energie erheblich steigern.