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N&M GmbH

Montage-Subunternehmer

Montagepartner für Hausverwaltungen, Messdienste und Energieversorger

Hausverwaltungen, WEG-Verwalter, Messdienste und Energieversorger lagern die Montage an uns aus – und gewinnen planbare Kapazität ohne eigenes Monteur-Team. Sie schicken uns Objekt, Stückzahl und Geräteliste; wir planen die Teams und stimmen den Montagetermin mit Ihnen ab. Auslastungsspitzen fangen wir mit eigener Flotte und festangestellten Monteuren ab und montieren ganze Liegenschaften der Reihe nach durch.

Flotte
17
eigene Servicefahrzeuge
Erfahrung
≈ 20
Jahre am Markt
Einsatzradius
100 km
um Worms
Gerätetypen
4
WMZ · HKV · WZ · RWM

Planbare Kapazität für ganze Liegenschaften und Serienmontagen – feste Teams, eigene Flotte, ohne dass Sie ein eigenes Monteur-Team vorhalten müssen.

Zielgruppen

Partner der Wohnungs- und Energiewirtschaft

Von der einzelnen Wohneinheit bis zur Serienmontage ganzer Bestände – wir montieren als verlängerte Werkbank im Auftrag unserer Kunden.

Hausverwaltungen

Verlässlicher Montagepartner für Ihren gesamten Bestand – termintreu und sauber dokumentiert.

WEG-Verwalter

Koordinierte Montage über alle Wohneinheiten, mit fester Ansprechperson für die Verwaltung.

Messdienste

Montagekapazität als verlängerte Werkbank – Sie rechnen ab, wir montieren vor Ort.

Energieversorger

Planbare Montage größerer Auftragsmengen und Serienmontagen in Ihrer Region.

Ihre Vorteile

Warum Auftraggeber N&M wählen

  • Ihr Montage-Subunternehmer im Auftrag – ohne eigene Erfassungs- oder Abrechnungsleistung.
  • Planbare Kapazität für größere Auftragsmengen und Serienmontagen.
  • Termintreue als oberstes Qualitätskriterium – feste Monteure statt Subsub-Kette.
  • Hohe Erreichbarkeitsquote bei Nachzüglern durch regionale Flotte – weniger Leerfahrten.
  • Saubere, lückenlose Dokumentation jedes montierten Geräts.
  • Freundliches, geschultes Auftreten beim Mieter vor Ort.
Einzugsgebiet: Worms und rund 100 km (Rheinhessen, Rhein-Neckar, Vorderpfalz). Für wiederkehrende Austauschzyklen vereinbaren wir gern einen Rahmenvertrag.

Rheinhessen

Worms · Mainz · Alzey · Bad Kreuznach

Rhein-Neckar

Ludwigshafen · Mannheim · Heidelberg

Vorderpfalz

Frankenthal · Speyer · Neustadt a. d. Weinstraße

Angrenzend

Bergstraße (Bensheim) · Darmstadt-Rand

Auch außerhalb des Kerngebiets auf Anfrage – sprechen Sie uns an.

Prüfprotokoll · Montagepartner

Warum ein professioneller Montagepartner zählt

Zwischen Eichrecht, Gerätenormen und der Fernablese-Frist 2026 ist Montage längst mehr als »Gerät an die Wand«. Sieben Gründe, sie nicht dem Zufall zu überlassen:

Fristen bleiben eingehalten

Eichfristen von 6 Jahren, dazu die Nachrüstfrist für fernablesbare Geräte bis Ende 2026: Das ist nur mit planbarer Montagekapazität zu halten. Wir montieren termintreu, bevor Fristen auslaufen.

Verantwortung sauber getrennt

Wir montieren – Ablesung, Datenverarbeitung, Abrechnung und eichrechtliche Verantwortung bleiben bei Ihnen beziehungsweise Ihrem Messdienst. Diese klare Trennung schützt beide Seiten.

Lückenlose Dokumentation

Jede Wohneinheit wird protokolliert – für Ihre Unterlagen, Ihre Abrechnung und für Rückfragen, auch Jahre später.

Hohe Erreichbarkeitsquote

Unsere regionale Flotte fährt Nachzügler und Zweittermine effizient nach – weniger Leerfahrten, höhere Abschlussquote je Liegenschaft.

Feste Monteure statt Sub-Sub-Kette

Eigene, festangestellte Monteure: gleichbleibende Qualität und ein verlässliches Auftreten gegenüber Ihren Mietern.

Flottenkapazität für Spitzen

Die eigene Flotte fängt Auslastungsspitzen ab – auch wenn mehrere Liegenschaften gleichzeitig anstehen.

Rund 20 Jahre Erfahrung

Eingespielte Abläufe für Serien- und Massenmontage, vom Einzelobjekt bis zur ganzen Liegenschaft.

Normen & Rechtsrahmen im Detail

Eichfristen nach MessEV, DIN 14676, DIN EN 834/835 und die Frist zum 31.12.2026 – der Rahmen, in dem unsere Montage arbeitet, samt fachlicher FAQ.

Zum Normen-Überblick

Fachlich fundiert

Was Auftraggeber häufig fragen

Kurz und konkret zu Rolle, Fristen und Kapazität – den ausführlichen Normen-Überblick samt aller Fragen finden Sie im Wissensbereich.

Übernimmt N&M die eichrechtliche Verantwortung für die Zähler?
Nein. Die eichrechtliche Verantwortung liegt beim Verwender – also beim Eigentümer, Betreiber beziehungsweise Messdienst (MessEG). Wir montieren die gestellten, eichrechtskonformen Geräte fachgerecht und fristgerecht und dokumentieren jede Montage.
Wie lang sind die Eichfristen für Wasser- und Wärmezähler?
Kaltwasser-, Warmwasserzähler und Wärmezähler haben einheitlich eine Eichfrist von 6 Jahren (MessEV, harmonisiert 2021 – zuvor galten für Warmwasserzähler 5 Jahre). Wir planen den Gerätewechsel ganzer Liegenschaften rechtzeitig vor Fristablauf.
Sind Heizkostenverteiler eichpflichtig?
Nein. Heizkostenverteiler erfassen keinen absoluten Verbrauch, sondern einen relativen Verteilungswert – sie unterliegen deshalb nicht dem Eichrecht. Maßgeblich sind DIN EN 834 beziehungsweise DIN EN 835 und die Herstellervorgaben zur Anbringung.
Montiert N&M funkfähige (fernablesbare) Geräte?
Ja. Wir montieren funkfähige Zähler und Heizkostenverteiler – auch als Serienwechsel ganzer Liegenschaften im Zuge der Fernablese-Frist bis Ende 2026. Das Auslesen der Funkdaten und die unterjährige Verbrauchsinformation übernimmt Ihr Messdienst.

Alle fachlichen Fragen & Normen

Rollenklarheit

Zur Einordnung: Wir konzentrieren uns ganz auf die Montage. Ablesung, Verbrauchserfassung und Abrechnung bleiben wie gewohnt bei Ihnen beziehungsweise Ihrem Messdienst – von uns bekommen Sie den fachgerechten Einbau und eine lückenlose Dokumentation der montierten Geräte.

Nächster Schritt

Liegenschaft vergeben?

Schildern Sie uns kurz Geräte, Stückzahl und Region – wir melden uns schnell mit einer Einschätzung der Kapazität und einem Angebot.

Lieber direkt sprechen? 06242 5069903