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N&M GmbH

RWM · Montage im Auftrag

Rauchwarnmelder-Montage nach DIN 14676 in Worms

In Rheinland-Pfalz gilt die Ausstattungspflicht nach § 44 LBauO für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungsweg dienen. Verantwortlich ist grundsätzlich der Eigentümer – wir setzen den Einbau um, je Wohneinheit dokumentiert.

Was das Gerät leistet

Rauchwarnmelder detektieren Brandrauch früh und retten Leben. Zulässig sind nur Geräte nach DIN EN 14604; Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung regelt DIN 14676. In Rheinland-Pfalz besteht Ausstattungspflicht nach § 44 LBauO für Schlafräume, Kinderzimmer und Rettungsweg-Flure – verantwortlich ist grundsätzlich der Eigentümer.

Warum das Ihr Risiko senkt

Rauchwarnmelder sind ein Haftungsthema: Es geht um Personenschutz und um die ordnungsgemäße Umsetzung der gesetzlichen Ausstattungspflicht. Normgerechter Einbau und eine nachvollziehbare Dokumentation je Wohneinheit sind dafür die Grundlage.

Normen & Fristen

DIN 14676
Planung, Einbau, Betrieb, Instandhaltung
DIN EN 14604
Produktnorm – nur normkonforme Geräte
§ 44 LBauO RLP
Ausstattungspflicht – Verantwortung beim Eigentümer
Mehr im Normen-Überblick

So montieren wir

Rauchwarnmelder: worauf es bei der Montage ankommt

  1. Schritt 01

    Räume bestimmen

    Schlafräume, Kinderzimmer und Rettungsweg-Flure – welcher Melder in welchen Raum gehört, steht vor dem ersten Bohrloch fest.

  2. Schritt 02

    Deckenposition wählen

    Nach der in DIN 14676 vorgesehenen Verfahrensweise: an der Decke, außerhalb von Störzonen wie Zugluft oder Dampf.

  3. Schritt 03

    Montieren und prüfen

    Verwendet werden ausschließlich Geräte nach DIN EN 14604, gestellt vom Auftraggeber. Auf Wunsch übernehmen wir die Funktionskontrolle.

  4. Schritt 04

    Austausch am Lebensdauerende

    Rauchwarnmelder haben eine begrenzte Gerätelebensdauer. Den Tausch planen wir für ganze Bestände.

  • Montage nach DIN 14676
  • Funktionskontrolle
  • Austausch am Ende der Gerätelebensdauer

Häufige Fragen

Rauchwarnmelder: was Auftraggeber wissen wollen

Wer ist in Rheinland-Pfalz für Rauchwarnmelder verantwortlich?
Grundsätzlich der Eigentümer (§ 44 LBauO RLP). Wir setzen Einbau, Funktionskontrolle und Austausch um und dokumentieren je Wohneinheit – die rechtliche Verantwortung bleibt beim Eigentümer beziehungsweise der Verwaltung.
Nach welcher Norm montieren Sie?
Nach DIN 14676, die Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung regelt. Verwendet werden Geräte nach der Produktnorm DIN EN 14604.
Montieren Sie auch in bewohnten Wohnungen?
Ja. Der Zutritt wird mit der Verwaltung terminiert; Nachzügler fahren wir nach. Unsere Monteure sind festangestellt und treten gegenüber Bewohnern verlässlich auf.

Weitere Gerätetypen

Wir montieren vier Gerätegruppen

Steht bei Ihnen mehr als ein Gerätetyp an, fahren wir die Liegenschaft in einem Zug durch – das spart Zutrittstermine.