RWM · Montage im Auftrag
Rauchwarnmelder-Montage nach DIN 14676 in Worms
In Rheinland-Pfalz gilt die Ausstattungspflicht nach § 44 LBauO für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungsweg dienen. Verantwortlich ist grundsätzlich der Eigentümer – wir setzen den Einbau um, je Wohneinheit dokumentiert.
Was das Gerät leistet
Rauchwarnmelder detektieren Brandrauch früh und retten Leben. Zulässig sind nur Geräte nach DIN EN 14604; Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung regelt DIN 14676. In Rheinland-Pfalz besteht Ausstattungspflicht nach § 44 LBauO für Schlafräume, Kinderzimmer und Rettungsweg-Flure – verantwortlich ist grundsätzlich der Eigentümer.
Warum das Ihr Risiko senkt
Rauchwarnmelder sind ein Haftungsthema: Es geht um Personenschutz und um die ordnungsgemäße Umsetzung der gesetzlichen Ausstattungspflicht. Normgerechter Einbau und eine nachvollziehbare Dokumentation je Wohneinheit sind dafür die Grundlage.
Normen & Fristen
- DIN 14676
- Planung, Einbau, Betrieb, Instandhaltung
- DIN EN 14604
- Produktnorm – nur normkonforme Geräte
- § 44 LBauO RLP
- Ausstattungspflicht – Verantwortung beim Eigentümer
So montieren wir
Rauchwarnmelder: worauf es bei der Montage ankommt
Schritt 01
Räume bestimmen
Schlafräume, Kinderzimmer und Rettungsweg-Flure – welcher Melder in welchen Raum gehört, steht vor dem ersten Bohrloch fest.
Schritt 02
Deckenposition wählen
Nach der in DIN 14676 vorgesehenen Verfahrensweise: an der Decke, außerhalb von Störzonen wie Zugluft oder Dampf.
Schritt 03
Montieren und prüfen
Verwendet werden ausschließlich Geräte nach DIN EN 14604, gestellt vom Auftraggeber. Auf Wunsch übernehmen wir die Funktionskontrolle.
Schritt 04
Austausch am Lebensdauerende
Rauchwarnmelder haben eine begrenzte Gerätelebensdauer. Den Tausch planen wir für ganze Bestände.
- Montage nach DIN 14676
- Funktionskontrolle
- Austausch am Ende der Gerätelebensdauer
Häufige Fragen
Rauchwarnmelder: was Auftraggeber wissen wollen
- Wer ist in Rheinland-Pfalz für Rauchwarnmelder verantwortlich?
- Grundsätzlich der Eigentümer (§ 44 LBauO RLP). Wir setzen Einbau, Funktionskontrolle und Austausch um und dokumentieren je Wohneinheit – die rechtliche Verantwortung bleibt beim Eigentümer beziehungsweise der Verwaltung.
- Nach welcher Norm montieren Sie?
- Nach DIN 14676, die Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung regelt. Verwendet werden Geräte nach der Produktnorm DIN EN 14604.
- Montieren Sie auch in bewohnten Wohnungen?
- Ja. Der Zutritt wird mit der Verwaltung terminiert; Nachzügler fahren wir nach. Unsere Monteure sind festangestellt und treten gegenüber Bewohnern verlässlich auf.
Weitere Gerätetypen
Wir montieren vier Gerätegruppen
Steht bei Ihnen mehr als ein Gerätetyp an, fahren wir die Liegenschaft in einem Zug durch – das spart Zutrittstermine.