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N&M GmbH

WMZ · Montage im Auftrag

Wärmemengenzähler-Montage in Worms und Umgebung

Steht bei Ihnen ein Zählerwechsel an, weil die Eichfrist ausläuft? Wir montieren, tauschen und nehmen Wärmemengenzähler in Betrieb – im Auftrag von Hausverwaltungen, WEG-Verwaltern, Messdiensten und Energieversorgern. Vom Einzelgerät bis zum Serienwechsel einer ganzen Liegenschaft.

Was das Gerät leistet

Ein Wärmemengenzähler erfasst die abgegebene Wärmemenge über den Durchfluss und die Temperaturdifferenz zwischen Vor- und Rücklauf. Er ist ein eichpflichtiges Messgerät nach MessEG/MessEV (europäisch: MID) mit einer Eichfrist von 6 Jahren – danach steht Austausch oder Nacheichung an, verantwortlich dafür ist der Verwender.

Warum das Ihr Risiko senkt

Fristgerecht und fachgerecht getauschte Zähler sind die Voraussetzung für eine valide Ablesung und eine bestandsfeste Abrechnung durch Ihren Messdienst. Wir montieren Liegenschaften geplant durch – so läuft keine Eichfrist unbemerkt aus.

Normen & Fristen

MessEG/MessEV
Eichpflichtiges Messgerät – Verantwortung beim Verwender
6 Jahre
Eichfrist (MessEV Anlage 7), danach Wechsel/Nacheichung
Mehr im Normen-Überblick

So montieren wir

Wärmemengenzähler: worauf es bei der Montage ankommt

  1. Schritt 01

    Einbaustelle prüfen

    Vorlauf oder Rücklauf, Einbaulage, Passstück: Wir sehen uns die Stelle an, bevor das Gerät ausgepackt wird.

  2. Schritt 02

    Temperaturfühler setzen

    Der kritische Punkt am Wärmemengenzähler. Einbaulage und Einbautiefe der Fühler bestimmen die Messqualität – hier entscheidet sich, ob die Werte später tragen.

  3. Schritt 03

    Inbetriebnahme und Funktionskontrolle

    Gerät in Betrieb nehmen, Anzeige prüfen, auf Wunsch das Funkmodul aktivieren.

  4. Schritt 04

    Protokoll je Wohneinheit

    Aus- und eingebaute Zählernummern festhalten – die Unterlage, mit der Ihr Messdienst weiterarbeitet.

  • Erstmontage in Neubau und Bestand
  • Austausch und Inbetriebnahme
  • Passgenaue Montage der Temperaturfühler
  • Funktionskontrolle und Montageprotokoll

Häufige Fragen

Wärmemengenzähler: was Auftraggeber wissen wollen

Wie lang ist die Eichfrist bei Wärmemengenzählern?
Sechs Jahre. Nach Ablauf steht Austausch oder Nacheichung an. Die eichrechtliche Verantwortung trägt der Verwender – also Eigentümer, Betreiber beziehungsweise Messdienst, nicht der Montagebetrieb.
Montieren Sie auch funkfähige Wärmemengenzähler?
Ja. Das Auslesen der Funkdaten und die unterjährige Verbrauchsinformation übernimmt Ihr Messdienst – wir sorgen für den fachgerechten Einbau.
Wer stellt die Geräte?
Die Geräte stellt in aller Regel der Auftraggeber beziehungsweise sein Messdienst. Wir montieren die gestellten, eichrechtskonformen Geräte.

Weitere Gerätetypen

Wir montieren vier Gerätegruppen

Steht bei Ihnen mehr als ein Gerätetyp an, fahren wir die Liegenschaft in einem Zug durch – das spart Zutrittstermine.