F01Übernimmt N&M die eichrechtliche Verantwortung für die Zähler?
Nein. Die eichrechtliche Verantwortung liegt beim Verwender – also beim Eigentümer, Betreiber beziehungsweise Messdienst (MessEG). Wir montieren die gestellten, eichrechtskonformen Geräte fachgerecht und fristgerecht und dokumentieren jede Montage.
F02Wie lang sind die Eichfristen für Wasser- und Wärmezähler?
Kaltwasser-, Warmwasserzähler und Wärmezähler haben einheitlich eine Eichfrist von 6 Jahren (MessEV, harmonisiert 2021 – zuvor galten für Warmwasserzähler 5 Jahre). Wir planen den Gerätewechsel ganzer Liegenschaften rechtzeitig vor Fristablauf.
F03Sind Heizkostenverteiler eichpflichtig?
Nein. Heizkostenverteiler erfassen keinen absoluten Verbrauch, sondern einen relativen Verteilungswert – sie unterliegen deshalb nicht dem Eichrecht. Maßgeblich sind DIN EN 834 beziehungsweise DIN EN 835 und die Herstellervorgaben zur Anbringung.
F04Montiert N&M funkfähige (fernablesbare) Geräte?
Ja. Wir montieren funkfähige Zähler und Heizkostenverteiler – auch als Serienwechsel ganzer Liegenschaften im Zuge der Fernablese-Frist bis Ende 2026. Das Auslesen der Funkdaten und die unterjährige Verbrauchsinformation übernimmt Ihr Messdienst.
F05Muss N&M gegenüber Behörden etwas anzeigen oder melden?
Eichrechtliche Anzeigepflichten treffen den Verwender, nicht den Montagebetrieb. Wir liefern Ihnen dafür die vollständige Montagedokumentation mit allen aus- und eingebauten Geräten.
F06Nach welcher Norm montiert N&M Rauchwarnmelder?
Die Montage führen wir nach der in DIN 14676 vorgesehenen Verfahrensweise aus – Melder je Raum, richtige Deckenposition, außerhalb von Störzonen. Verwendet werden die vom Auftraggeber gestellten Geräte nach DIN EN 14604.
F07Wer ist in Rheinland-Pfalz für Rauchwarnmelder verantwortlich?
Grundsätzlich der Eigentümer (§ 44 LBauO RLP). Wir setzen Einbau, Funktionskontrolle und Austausch fachgerecht um und dokumentieren je Wohneinheit – die rechtliche Verantwortung bleibt beim Eigentümer beziehungsweise der Verwaltung.
F08Wie stellt N&M sicher, dass die Messwerte verwertbar bleiben?
Durch sauberes Montage-Handwerk: passgenaue Fühlermontage, Dichtheitskontrolle, korrekter Montageort – plus Funktionskontrolle und Protokoll je Wohneinheit. Die Ablesung, Bewertung und Abrechnung führt Ihr Messdienst durch.
F09Verarbeitet N&M Verbrauchs- oder personenbezogene Daten?
Wir lesen keine Verbräuche ab und verarbeiten keine Verbrauchsdaten. Objekt- und Zugangsdaten nutzen wir ausschließlich zur Abwicklung des Montageauftrags.
F10Kann N&M kurzfristig Auslastungsspitzen oder ganze Serienwechsel übernehmen?
Ja – mit 17 eigenen Servicefahrzeugen und festangestellten Monteuren fangen wir Spitzen ab und montieren Liegenschaften der Reihe nach durch. Den konkreten Zeitrahmen stimmen wir nach Stückzahl und Objekt mit Ihnen ab.